Hinweis zur Steuerbescheinigung 2012

Wenn Sie für das Jahr 2011 bereits eine Steuerbescheinigung erhalten haben oder Sie Geschäftskunde (juristische Person) sind, wird Ihnen die Steuerbescheinigung für das Jahr 2012 automatisch zugesandt. Eine Beantragung ist somit nicht notwendig. In allen Fällen wird die Steuerbescheinigung für 2012 voraussichtlich im 1. Quartal 2013 automatisch an Sie verschickt.

Informationen zur Steuerbescheinigung 2012

Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 und der automatischen Abführung der Kapitalertragssteuer an das Finanzamt wird eine Steuerbescheinigung in den meisten Fällen nicht mehr benötigt.

Eine Steuerbescheinigung wird erst dann benötigt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Kapitalerträge beim Finanzamt veranlagen möchten.

Mögliche Fälle, in denen Sie auch weiterhin eine Steuerbescheinigung benötigen:

  • Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag so aufgeteilt haben, dass Kapitalerträge besteuert wurden, obwohl Sie insgesamt die 801,- € (für Verheiratete 1.602,- €) des Sparerpauschbetrages nicht erreicht haben
  • Wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die durch die Abgeltungsteuer belasteten 25%
  • Wenn Ihre Kapitalerträge über den Freistellungsauftrag hinaus besteuert wurden und Sie keinen Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben

Wenn Sie bereits eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2011 erhalten haben oder Geschäftskunde (juristische Person) sind, wird Ihnen Ihre Steuerbescheinigung für das Jahr 2012 voraussichtlich im 1. Quartal 2013 automatisch zugeschickt. Eine Beantragung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Wenn Sie eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2012 beantragen möchten und

  • keine Steuerbescheinigung für das Jahr 2011 erhalten haben,
  • kein Geschäftskunde sind,

können ab sofort auf dieser Website beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines Duplikats der Steuerbescheinigung gebührenpflichtig ist. Beantragen Sie hier die Steuerbescheinigung für das Jahr 2010, 2011 oder 2012:

Die steuerliche Behandlung jedes Kunden hängt von seinen persönlichen Verhältnissen ab. Die Santander Consumer Bank übernimmt keine Gewährleistung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Die bereitgestellten Angaben ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.